Stephan F. Meyer gründete MR-Legal und ist Fachanwalt für Erbrecht.
Herr Stephan F. Meyer berät sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmungen und Private Offices bei der Nachfolgeplanung und -Konzeption auch in Verbindung mit kooperierenden, europaweit tätigen Steuerberatungsunternehmen.
Er begleitet streitige Erbauseinandersetzungen und steht Ihnen als strategischer Gesprächspartner zur Verfügung, wobei er mit Ihnen gemeinsam zielorientierte Lösungen ausarbeitet. Herr Stephan F. Meyer berät private und gewerbliche Prozessfinanzierer und begleitet seit Jahren wirtschaftlich bedeutende erbrechtliche Auseinandersetzungen. Schwerpunkt in der Beratungstätigkeit ist dabei häufig die Schnittstelle zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht.
Herr Stephan F. Meyer verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit über ein großes Netzwerk an Kooperationspartnern und Gutachtern. Er ist auch als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger und -verwalter, aber auch als Testamentsvollstrecker tätig.
Herr Stephan F. Meyer ist einer der Sprecher des Arbeitskreises „AK Erbrecht“ des Berliner Anwaltsvereins und Mitglied im „Bund Deutscher Nachlasspfleger“ ( BDN).